Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). So die Definition einer gemeindlichen Feuerwehr nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz.
Diese Aufgaben übernehmen in den allermeisten Gemeinden in Bayern Bürger, die sich freiwillig und ehrenamtlich zum Wohl der Allgemeinheit einsetzen. In Irsingen sind alle über 30 Feuerwehrdienstleistenden ehrenamtlich aktiv und erhalten für Ihr Engagement keinerlei Entlohnung.
Gerade dieser ehrenamtliche Charakter unseres Engagements ermöglicht es dem Orteil Irsingen eine schlagkräftige und optimal ausgestattete Feuerwehr zum Schutz seiner Bürger zu unterhalten.
Wir stehen 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag bereit um Menschenleben, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen, zu bergen und zu löschen!