Silvester 2020 – Unsere Bitte

COVID19 sorgt heuer auch dafür, dass es zum Jahreswechsel kein offiziellen Feuerwerksverkauf gibt und auch kein öffentliches Feuerwerk stattfinden wird. Das Abbrennen von “Restbeständen” auf dem eigenen Grundstück ist jedoch erlaubt, doch genau diese beiden Umstände bereiten den Feuerwehren Sorge.

In den letzten Tagen häufen sich bereits die Schlagzeilen über vorzeitig explodiertes selbstgebasteltes Feuerwerk und zahlreiche “Grenzkäufer”, die teils gefährliches, nicht freigegebenes Feuerwerk aus Osteuropa erwerben.

Auch wenn es “Erlaubt” ist Feuerwerk auf dem eigenen Grundstück – bitte, bitte nicht vom Balkon oder aus dem Fenster – abzubrennen, appelliert auch die Freiwillige Feuerwehr Irsingen an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen oder am besten heuer ganz auf Feuerwerk zu verzichten.

Wer dennoch Feuerwerk abbrennen möchte sollte nachfolgende Hinweise beachten:

  • Nur zugelassenes Feuerwerk mit BAM Freigabe verwenden
  • KEIN selbstgebasteltes Feuerwerk verwenden
  • KEIN nicht zugelassenes Feuerwerk (sog. “Polenböller”) abbrennen – hier besteht das Risko schwerster Verletzungen!
  • KEINE “Blindgänger” erneut entzünden!
  • Beim Abbrennen von Batteriefeuerwerk Abstand zu brennbaren Gegenständen, Büschen, Bäumen, Hausdächern beachten!
  • Nach dem Abbrennen von Batteriefeuerwerk neigen die Reste dazu sich weiter selbst zu entzünden, löschen Sie Batteriefeuerwerk am besten mit Sand oder Erde ab.   
  • Brennen Sie unter keinen Umständen Feuerwerk aus dem Fenster oder vom Balkon ab!
  • Bei Brand sofort Notruf 112 wählen und wenn gefahrlos möglich Selbstlöschversuch unternehmen.

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Irsingen wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes und “brandfreies” Silvester 2020 und ein gesundes neues Jahr 2021!

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